Rundbrief 02-2023

Rundbrief Nr. 02/2023

Liebe Mitglieder,

mit diesem Rundbrief möchten wir Sie über immer wieder auftretende Probleme bei der Erstellung von Beihilfeanträgen informieren.
Immer wieder stellen wir fest, dass sich nur ein Ehepartner mit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen sowie den Abrechnungen mit den Krankenkassen auskennt.

Sollte dieser Ehepartner versterben, gibt es regelmäßig große Probleme, wenn sich der verbliebene Partner nicht auskennt.
In solchen Fällen kann der Sozialdienst der Bundeswehr um Hilfe gebeten werden.

Den Bundeswehr-Sozialdienst erreichen Sie in Düsseldorf wie folgt:

Telefon: 0211 959 2664 Frau Isserstedt oder die Ansprechstelle unter 0211 959 2705/2706 Mörsenbroicher Weg 150, 40470 Düsseldorf.

 

 

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